Signalmann
Der Signalmann oder auch altmodisch "Leinenführer" genannt, ist die wichtigste Person bei einem Taucheinsatz. Mittels der Signalleine hält er den Kontakt zu den Tauchern unter Wasser und ist für deren Sicherheit verantwortlich.

Voraussetzungen
- Mindestalter zur Ausbildung: 16 Jahre
- Mindestalter zur Tätigkeit im Einsatz: 18 Jahre
- Bei Minderjährigen schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
- Mitgliedschaft in der DRK-Wasserwacht
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
- Anmeldung zur Ausbildung durch die zuständige Wasserwacht
- Erste-Hilfe-Grundausbildung (nicht älter als 2 Jahre) oder Erste-Hilfe- Training (nicht älter als 1 Jahr)
- abgeschlossene Wasserretterausbildung
- Funkeinweisung und -verpflichtung
- Gesundheitliche Eignung nach GUV-R 2101 (formlose Bestätigung des Arztes, nicht älter als 1 Jahr)

Ausbildungsinhalte
Theorie (15 UE)
- Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (GUV-R 2101)
- Dienstvorschriften und Führen des Taucher-Dienstbuches/ Logbuches
- Physikalische Grundlagen des Tauchens
- Erkennen von Krankheiten und Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Theorie zur Praxis:
- Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leichttauchgeräten
- Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Taucherauftriebsmitteln
- Grundkenntnisse über die Durchführung der verschiedenen Tauchertätigkeiten
- Austauchtabellen, Berechnung von Tauchgängen, Tauchen unter erschwerten Bedingungen (Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schiffahrt)
- Tauchen in höher gelegenen Gewässern (Bergseen)
- Knotenkunde
- Anlegen der Taucherausrüstung
- Sicherung des Tauchers mit der Signalleine (Sicherheitsleine)
- Leinenzugzeichen und andere Verständigungsmöglichkeiten
- Führung der Signalleine
- Suchtechniken
- Verhalten während der Führung des Tauchers (z.B. Konzentration auf den Taucher)
- Notsituationen
- Natur- und Gewässerschutz
Praxis (10 UE)
- Wiederholung Knoten
- Wiederholung Leinensicherung
- Leinenslalom an Land
- Anlegen der Taucherausrüstung
- Überprüfung des Tauchers und seiner Gerätschaften
- Leinenführung im Wasser
- Übung verschiedener Suchmethoden
- Leinenführung bei erschwerten Bedingungen (Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schifffahrt)
Leinenzugzeichen
Die Signalleine ist das einzige Kommunikationsmittel zwischen Signalmann und Taucher. Um sich verständigen zu können werden Leinenzeichen benutzt, die durch Ziehen an der Leine übermittelt werden ("X" bedeutet "1 mal ziehen"):
Zeichen | vom Taucher | vom Signalmann |
---|---|---|
X | Notsignal Ich bin in Not! | Notsignal Sofort auftauchen! |
XX | nach links! | |
XXX | nach rechts! | |
XXXX | Ich tauche auf. | Auftauchen! |
XXXXX | Alles in Ordnung. | Alles in Ordnung? |
