Wasserretter

Die besonderen Anforderungen im Wasserrettungsdienst machen es notwendig, dass die Angehörigen der Wasserrettung, aufbauend auf der Sanitäts- (SAN A) und Sanitätsdienstausbildung (SAN B), zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Die Ausbildung zum Wasserretter ist die Voraussetzung für Fachausbildungen, wie z.B. Rettungstaucher, Motorrettungsbootführer, etc..

Voraussetzungen

  • Mindestalter zur Ausbildung: 16 Jahre
  • Mindestalter zur Tätigkeit im Einsatz: 18 Jahre
  • aktives Mitglied in der Wasserwacht:
    • Sanitätsausbildung A / B
    • RK-Einführungsseminar
    • DRSA Silber

Ausbildungsinhalte

Theorie (12 UE)

  • Funkunterweisung
  • Einweisung Medizinproduktegesetz und Medizinproduktebetreiberverordnung
  • Einsatztaktik
  • Thermische Schäden
  • Tauch- und Ertrinkungsunfälle
  • Retten mit dem Motorboot
  • Notfalltraining Reanimation
  • jeweils mit praktischen Übungseinheiten

Praxis (12 UE)

  • HLW (Erwachsener, Kleinkind, Säugling) mit vorhergehender Übungssituation einer Erkrankung oder Verletzung
  • Herauftauchen eines Beinaheertrunkenen mit anschließender Reanimation
  • Durchführung einer kombinierten Rettung mit dem Motorboot (Patient im Wasser)
  • Rettung und Versorgung an Land mit anschließendem Transport über den Wasserweg
  • Retten und Versorgung eines Sporttauchers (mit vorangehendem Fallbeispiel)
  • Knotenkunde und Übungen mit Rettungswurfsack (nach Unterweisung)
  • Übung mit gebräuchlichen Rettungsgeräten (z.B. Spineboard)